Rechtsprechung
BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer vertraglichen Gewinnabrede - Nichtigkeit infolge einer über 8 v.Hd. hinausgehenden Verzinsung des Einlagekapitals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1322
- MDR 1967, 566
- DB 1967, 1313
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern
Auszug aus BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66
Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt, der Zweck der Tarifsicherung gebiete es, die genannten Vorschriften weit auszulegen (BGH NJW 1960, 1057 ff); deshalb fielen auch Zuwendungen unter die Verbotsnorm, die ein Transportunternehmer an einen Dritten leiste, der für seinen Arbeitgeber Beförderungsaufträge verübe, wenn diese Zuwendungen eine Vergütung für die Auftragserteilung darstellen (BGH NJW 1963, 102).In der in NJW 1963, 102 ff veröffentlichten Entscheidung hat das der Senat für Zuwendungen in Geld ausgesprochen, die als Schmiergelder, als Provision oder ähnlich bezeichnet werden mögen., Das kann aber nicht anders sein, wenn solche Zuwendungen in der Weise gemacht werden, daß dem Dritten in einem Gesellschaftsvertrag - als Gegenleistung für dessen Einfluß auf die Transportvergabe - überhöhte Gewinnansprüche versprochen werden.
Dem Einwand der Revision, eine solche Anwendung des § 22 Abs. 2 GüKG gehe über den Sinn der Vorschrift hinaus, ist der Senat unter Hinweis auf die wettbewerbsausgleichende Funktion dieser Vorschrift bereits entgegengetreten (NJW 1963, 102, 104) [BGH 29.10.1962 - II ZR 194/60].
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51
Stille Gesellschaft
Auszug aus BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66
Denn es ist rechtlich möglich, eine stille Gesellschaft in dieser oder jener Weise ("atypisch") auszugestalten (BGHZ 8, 157, 160 [BGH 29.11.1952 - II ZR 15/52]/61; 7, 174, 178). - BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52
Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …
Auszug aus BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66
Denn es ist rechtlich möglich, eine stille Gesellschaft in dieser oder jener Weise ("atypisch") auszugestalten (BGHZ 8, 157, 160 [BGH 29.11.1952 - II ZR 15/52]/61; 7, 174, 178). - BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57
Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz …
Auszug aus BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66
Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt, der Zweck der Tarifsicherung gebiete es, die genannten Vorschriften weit auszulegen (BGH NJW 1960, 1057 ff); deshalb fielen auch Zuwendungen unter die Verbotsnorm, die ein Transportunternehmer an einen Dritten leiste, der für seinen Arbeitgeber Beförderungsaufträge verübe, wenn diese Zuwendungen eine Vergütung für die Auftragserteilung darstellen (BGH NJW 1963, 102).
- BGH, 09.12.1982 - I ZR 168/80
Transporte von Kies, Sand und Fertigbeton im Nahverkehr - Nachforderung von …
Andernfalls könnte durch nachträgliche Vereinbarungen der Zweck der Tarifsicherung, der eine weite Auslegung des § 22 Abs. 2 GüKG gebietet (BGH, Urt. v. 16.3.1967 - II ZR 59/66 = LM Nr. 25 zu GüKG), unterlaufen werden. - BGH, 26.11.1971 - I ZR 99/70
Vorliegen einer unzulässigen Tarifumgehung - Vereinbarung eines unangemessen …
Deshalb sind beispielsweise rechtliche Gestaltungen als unzulässig angesehen worden, die darauf hinausliefen, daß dem Auftraggeber des Transportunternehmers oder einem Dritten auf dem Wege über eine stille oder offene Beteiligung am Beförderungsunternehmen unangemessen hohe Vergütungen für ihre Leistungen zugesagt wurden (vgl. BGH NJW 1960, 1057 ff; 1963, 102 ff; 1967, 1323 f [BGH 16.03.1967 - II ZR 59/66] ). - BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 50/72
Übernahme einer vertraglichen Verpflichtung alle Transporte aus dem Betrieb durch …
Deshalb fallen auch Zuwendungen an einen Dritten unter die Verbotsnormen der §§ 22, 32 GüKG, wenn sie eine Vergütung für die Auftragserteilung bzw. unter bestimmten Voraussetzungen für die Auftragsvermittlung darstellen (BGH Urteil vom 16. März 1967 - II ZR 59/66 = LM GüKG Nr. 25 = NJW 1967, 1322 m.w.Nachw.).
Rechtsprechung
BGH, 16.03.1967 - II ZR 96/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen einen Wechselbürgen; Zeichnung eines Wechsels durch einen Nichtgeschäftsführer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1322
- MDR 1967, 470
- DB 1967, 680
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.04.1978 - II ZR 18/77 Ist eine Unterschrift einem zwecks Annahme auf die Vorderseite des Wechsels gesetzten Firmenstempel einer Personenhandelsgesellschaft, deren Firma eine Gesellschaft erkennen läßt, so beigefügt, daß sie nach der Verkehrsauffassung als Teil der Zeichnung für die Gesellschaft erscheint, handelt es sich um die Unterschrift des Bezogenen und nicht um eine für den Zeichher selbst abgegebene Unterschrift (vgl. Senatsurteile v. 16.3.67 - II ZR 96/64; v. 29.10.73 - II ZR 143/72; v. 18.10.76 - II ZR 194/75, LM WG Art. 31 Nr. 3, 4, 5).
Dies gilt auch für die Unterschriften von Personen, die tatsächlich nur Vertreter und nicht Inhaber sind, dies aber nicht durch einen entsprechenden Zusatz kenntlich machen (vgl. BGHZ 64, 11, 14 ff.; Urt. v. 16.3.67, a.a.O. und v. 29.10, 73, a.a.O.).
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
Anforderungen an das Barabfindungsangebot für Minderheitsaktionäre bei einem …
Entscheidend ist, dass die Unterschrift nach der Verkehrsanschauung als Bestandteil der Zeichnung für die Gesellschaft erscheint (vgl. BGH NJW 1967, 1322; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.01.2004 - 16 W 63/03 - LG Hanau NJW-RR 1989, 366). - BGH, 18.10.1976 - II ZR 194/75
Unterschrift auf Vorderseite eines Wechels als Bürgschaftserklärung - …
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich in einem solchen Falle sogar dann, wenn der Zeichner nicht vertretungsberechtigt war, nicht um eine "bloße Unterschrift", die gemäß Art. 31 Abs. 3 WG als Bürgschaftserklärung gilt, sondern um die "Unterschrift des Bezogenen" (vgl. die SenUrt. v. 16.3.67 - II ZR 96/64 u. v. 29.10.73 - II ZR 143/72, LM WG Art. 31 Nr. 3 u. 4). - OLG Hamm, 11.10.1988 - 7 U 46/88 Dies scheitert zusätzlich daran, daß nicht nur eine bloße Unterschrift i. S. des Art. 31 III WG vorliegt, die bereits zur Annahme einer Wechselbürgschaft zur Erklärung ausreichte (…vgl. dazu näher Baumbach-Hefermehl, Wechsel- und ScheckG, 15. Aufl., Art. 31 Rdnrn. 7, 8; Bundschuh, Höchstrichterliche Rspr. zum Wechsel- und ScheckR, Rdnrn. 133, 139; vgl. dazu auch weiter BGH, WM 1966, 275; NJW 1967, 1322; WM 1978, 1818; WM 1976, 1344; OLG Frankfurt, BB 1975, 1364), sondern zusätzlich ausdrücklich dort hinzugesetzt ist: "per Aval".
- BGH, 29.10.1973 - II ZR 143/72
Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels als Bürgschaftserklärung - …
Hierzu hat der Senat im Urteil vom 13. März 1967 - II ZR 96/64 (LM WG Art. 31 Nr. 3) ausgeführt, als Bürgschaftserklärung gelte die Unterschrift nicht, die jemand der Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Art beigefügt habe, daß sie nach der Verkehrsauffassung als Teil der Zeichnung für die GmbH erscheine; insoweit komme es nicht darauf an, ob der Unterzeichner Geschäftsführer oder sonst zur Vertretung der GmbH bevollmächtigt gewesen sei.